Universal Mobile Telecommunications System (UMTS)

Das UMTS soll als dritte Generation der Mobilfunkübertragung ab 2002 GSM ablösen. Es erlaubt Transferraten von bis zu 2 Mbps. Die Lizenzen für die dazu benötigten neuen Frequenzen (1900 bis 2200 MHz) wurden in Deutschland von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) versteigert. Das Geld nimmt der Bund ein. Die gesetzliche Grundlage für die Frequenzvergabe ist das Telekommunikationsgesetz (TKG).




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